Deutscher Bundesverband der akademischen Sprachtherapeuten

Vertretung der Sprachheilpädagogen, Klinischen Linguisten, Klinischen Sprechwissenschaftler, Patholinguisten

 

16.08.2010

In der Sprachheilarbeit hat sich ein Tippfehler eingeschlichen. Daher hier noch einmal die Meldung vom 19.5.2010 mit dem korrekten Link zum Kooperationsvertrag mit der Uni-Köln: 
http://www.dbs-ev.de/mitglieder/pdf/koop_vertrag_uni_koeln.pdf

19.5.2010

Mitgliederversammlung der Landesgruppe Rheinland: Kooperationsvereinbarung zwischen dbs-Praxen und der Universität zu Köln

Im Rahmen der Mitgliederversammlung der Landesgruppe Rheinland am 18.05.2010 in Köln stellte Frau Prof. Dr. Romonath den neuen Bachelor-Studiengang „Sprachtherapie“ an der Universität zu Köln vor. Der dbs begrüßt es sehr, dass der traditionsreiche Studienstandort Köln mit einem neuen Studiengang belebt wird.

 Auch im Bachelor-Studiengang sind die Studierenden dazu verpflichtet studienbegleitend umfangreiche Praktika zu absolvieren. Um den Studiengang zu unterstützen, hat der dbs einen Kooperationsvertrag mit der Universität zu Köln abgeschlossen. Dieter Schönhals (1. Vorsitzender der dbs-Landesgruppe Rheinland) und Volker Gerrlich (dbs-Bundesgeschäftsführer) stellten das Konzept vor. Ziel und Gegenstand des Kooperationsvertrages ist es, Praktikumsplätze für die Studierenden zu gewinnen. Hierzu haben dbs-Praxen die Möglichkeit einem Rahmenvertrag beizutreten. Inhalt des Rahmenvertrags ist die Beteiligung an der praktischen Ausbildung der Studierenden in Form von Praktikumsplätzen. Praxen, die dem Rahmenvertrag beitreten, dürfen den Titel „Kooperationspraxis der Universität zu Köln“ führen, der durch ein Zertifikat vom dbs im Namen der Universität zu Köln bestätigt wird.

Die zahlreich erschienenen Mitglieder waren an der möglichen Kooperation mit der Universität sehr interessiert. Den genauen Wortlaut des Kooperationsvertrags können dbs-Mitglieder hier einsehen.

Neben weiteren Tagesordnungspunkten informierte Volker Gerrlich die Mitglieder über die neue Preisvereinbarung im Rheinland, die ca. 1% betragen wird. Detaillierte Informationen erhalten Praxisinhaber in Kürze auf dem Postweg.


Mitgliederversammlung der LG Rheinland


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