Exklusiv, d.h. nur beim dbs, können Absolvent:innen von sprachtherapiespezifischen Bachelor-/Master-/Diplom- oder Magisterstudiengängen postgradual weitere Lehrveranstaltungen belegen, um ihre Zulassung durch die Krankenkassen zu erweitern.
Durch die dbs-Postgraduierung Stimmstörungen kann nach erfolgreichem Abschluss bundesweit eine Zulassung für das Teilgebiet Stimmstörungen (Indikationsbereiche/Diagnosegruppen ST1-4) erfolgen. Detailinformationen erhalten Sie hier.
Durch die dbs-Postgraduierung Erworbene Sprach- und Sprechstörungen kann nach erfolgreichem Abschluss bundesweit eine Zulassung für die Indikationsbereiche/Diagnosegruppen SP5 und SP6 erfolgen. Detailinformationen erhalten Sie hier.
An dieser Stelle können Betroffene oder interessierte Eltern bzw. Angehörige von sprach- und sprechgestörten Menschen Sprachtherapeut:innen in ihrer Nähe finden.
Exklusiv für dbs-Mitglieder:
Aktuelle Informationen, Verträge, Preisvereinbarungen, Servicepapiere etc.
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