Antragsverfahren

Hier finden Sie detaillierte Informationen zum Ablauf des Antragsverfahrens und zu der Unterscheidung zwischen Kurz- und Langantrag.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg über die Homepage der dbs-Ethikkommission (s. § 2 der Geschäftsordnung). Unabhängig davon, ob ein Kurz- oder Langantrag eingereicht wird, kann der Antrag nur bearbeitet werden, wenn die online bereitgestellten und im Antragsformular näher spezifizierten Antragsvorlagen und Anlagen für den jeweiligen Antrag verwendet und vollständig ausgefüllt wurden. Zudem muss der Eingang der Gebühren für die Bearbeitung gemäß der Gebührenordnung für Leistungen der dbs-Ethikkommission auf dem Konto der Ethikkommission erfolgt sein. Eine Rechnung wird automatisch im Anschluss an die elektronische Antragstellung per E-mail versendet. Es können Anträge zu Abschluss- und Qualifikations- und Forschungsarbeiten jeglichen Niveaus (BA, MA, Examen, Dissertationsprojekte) gestellt werden. Auch Anträge über Forschungsprojekte der Hochschulen und Drittmittelprojekte werden begutachtet.

Die Notwendigkeit des Einreichens eines Kurzantrags bzw. Langantrags ist vom Niveau der Abschluss- oder Qualifikationsarbeit unabhängig. Es wird durch das internetbasierte Antragssystem nach vorgegebenen ethischen Kriterien eine Entscheidung gefällt, sodass der Antragsteller zur entsprechenden Antragsart (Kurz- oder Langantrag) und der zugehörigen obligatorischen Einverständniserklärungen geleitet wird, die obligatorisch zu verwenden sind.

Kurz- und Langantrag unterscheiden sich auch hinsichtlich der dafür erhobenen Gebühren. Nähere Informationen finden Sie in unserer Gebührenordnung.

Bitte beachten Sie, dass bei Alternativformulierungen (diese befinden sich insbesondere in den Einverständniserklärungen) die jeweils nicht zutreffende Variante zu löschen ist. Alle frei ausfüllbaren Felder müssen zwingend ausgefüllt werden.

Für Studien, die sich mit dem Themenbereich Schluckphysiologie oder -pathophysiologie (Dysphagie) befassen, ist in der Regel ein Antrag in Langform einzureichen.

Für folgende Themenbereiche kann zunächst ein Kurzantrag gestellt werden, wenn die allgemeinen Voraussetzungen dem nicht entgegenstehen. Die Kommission behält sich zudem vor, über die Notwendigkeit eines Langantrags zu entscheiden:

  • Nicht-invasive Studien bei Erwachsenen, d.h. Studien, in denen Diagnostik - oder Therapietechniken oder Messmethoden angewendet werden, bei denen keine Körperöffnung (im weitesten) Sinne überschritten, die Körperoberfläche verletzt oder durch die intakte Körperoberfläche tiefer gelegene Gewebeschichten geschädigt werden.
  • Studien bei Erwachsenen, bei denen kein erhöhtes Aspirationsrisiko zu erwarten ist, z.B. gesunde Proband*innen. Wenn Studien mit Proband*innen durchgeführt werden, bei denen aufgrund einer Erkrankung ein erhöhtes Penetrations- oder Aspirationsrisiko und / oder eine verminderte Effektivität der entsprechenden Schutzreaktionen möglich ist, ist bei Antragstellung detailliert zu erläutern, mit welchen geeigneten instrumentellen Untersuchungen dieses Risiko für die in der Untersuchung verwendeten Konsistenzen ausgeschlossen wird. Hierbei ist auch anzugeben, welcher Bewertungsscore nach der Penetration-Aspiration Scale (Rosenbek et al. 1996) zum Ausschluss der Proband*innen von der Studienteilnahme führt.
  • Für Studien dieses Themenbereiches, in die minderjährige Proband*innen einbezogen werden ist generell ein Langantrag zu stellen.

 

Die Details zur Antragstellung 

Kurzantrag

Der Kurzantrag ist für Studien gedacht, die offensichtlich ethisch eindeutig unbedenkliche Methoden einsetzen und keine größeren Belastungen beim Klienten erwarten lassen. Er erfordert, neben der Verwendung der obligatorischen Einverständniserklärungen, nur eine zusammenfassende Darstellung der Zielsetzung, Methodik, Proband*innenauswahl etc. (vgl. FAQs) der Studie unter Angabe des Antragstellers und ggf. des verantwortlichen Betreuers. Der Kurzantrag wird innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Gebühren und der postalisch eingegangenen unterschriebenen Antragsbestätigung begutachtet und erhält ein schriftliches Votum, wenn die eingereichten Unterlagen vollständig sind und keine Nachfragen/Nachforderungen vonseiten der Gutachter*innen bestehen.

Langantrag

Ein Langantrag muss eingereicht werden, wenn die Kriterien für die Einreichung als Kurzantrag nicht gegeben sind und ethisch potenziell kritische Studienbedingungen entweder in Hinblick auf Freiwilligkeit bzw. Beanspruchung der Teilnehmer*innen, Information der Teilnehmer*innen oder des Datenschutzes vorliegen. Der Langantrag erfordert daher die Darlegung deutlich detaillierterer Informationen zu den o. g. Kriterien, der Zielsetzung der Studie, einzusetzender Methoden und Beanspruchung der Probanden. Die Bearbeitungszeit der Begutachtung kann sich daher gegenüber dem Kurzantrag verlängern. Bitte versuchen Sie 20 Seiten nicht zu überschreiten.

Vorlagen

Die dbs-Ethikkommission stellt für Formblätter und Freitextdokumente Vorlagen (Downloads) zur Verfügung, die verwendet werden müssen, damit der Antrag bearbeitet wird. Es liegen insbesondere Einverständniserklärungen für Studienteilnehmer*innen mit und ohne Beeinträchtigungen sowie für Betreuer*innen und Sorgeberechtigte vor. Ein Muster zur Schweigepflichtserklärung finden Sie unter Downloads.

Für jeden Antrag werden Ihnen drei zusätzliche neue Formulare zum Download zur Verfügung gestellt: dbs_Beiblatt Digital, dbs_Beiblatt Video Bild Audio sowie dbs_Beiblatt Betreuung. Aus technischen Gründen werden allen Antragsteller*innen diese drei Formulare angeboten. Bitte prüfen Sie, welche sie tatsächlich benötigen und reichen Sie diese mit ein.

Wenn Sie in Ihrer Studie Video- und/oder Audio- und/oder Bild-Aufnahmen von Teilnehmer*innen machen benötigen Sie dbs_Beiblatt Video Bild Audio.

Wenn Ihre Studie Teil einer Abschlussarbeit (Bachelor, Master, etc.) ist, benötigen Sie dbs_Beiblatt Betreuung.

Wenn Sie in Ihrer Studie digitale Methoden einsetzen, benötigen Sie dbs_Beiblatt Digital.

 

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