Hier stehen Studierenden speziell ausgewählte Inhalte zur Verfügung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an studierende@dbs-ev.de.
Das gemeinsame Grundsatzpapier von dbl und dbs „Standards für den Erwerb klinisch-praktischer Kompetenzen“ formuliert einheitliche Rahmenbedingungen für die Ausbildung zur Logopädin/Sprachtherapeutin – unabhängig vom Ausbildungsort.
Das Papier wurde im Rahmen des dbs-/dbl-Forschungssymposiums am 20. April 2013 vorgestellt und diskutiert. Beide Verbände fordern, dass die logopädische bzw. sprachtherapeutische Ausbildung künftig ausschließlich an Hochschulen stattfindet. Dabei ist der Erwerb von klinisch-praktischen Kompetenzen ein zentraler Bestandteil. Die klinisch-praktische Ausbildung umfasst praktische Übungen unter Anleitung, Hospitationen sowie therapeutisches Arbeiten unter Supervision. Alle Störungsbilder, für die durch den Studienabschluss eine Krankenkassenzulassung angestrebt wird, müssen in der Ausbildung abgedeckt sein. Die Verantwortung für die Einhaltung der erarbeiteten Standards liegt dabei stets bei der ausbildenden Einrichtung.
In dem Grundsatzpapier haben dbl und dbs Ansprüche an eine hohe Qualität in der logopädischen bzw. sprachtherapeutischen Ausbildung formuliert.
In Deutschland existieren parallel mehrere Möglichkeiten, um auf akademischem Wege die Qualifikation zur Erbringung von Sprachtherapie zu erwerben. Akademische Sprachtherapeuten sind z.B. Absolventen von Bachelor-/Master-, Diplom- oder Magisterstudiengängen der Sprachheilpädagogik, von Studiengängen der Patholinguistik, der Klinischen Linguistik, der Klinischen Sprechwissenschaft und der akademischen Logopädie.
Aus dieser Vielfalt und aufgrund der Forschungsgebiete der dort Lehrenden ergibt sich „vor Ort“ auch jeweils eine Schwerpunktsetzung auf bestimmte diagnostische, therapeutische und forschungsbezogene Aspekte. Allen diesen Abschlüssen ist aber gemeinsam, dass die Absolventen/innen als Angestellte oder Freiberufler sprachtherapeutische Leistungen für die Krankenkassen erbringen können. Für die meisten angestellten oder freiberuflichen Arbeitsfelder sind die Zulassungsvoraussetzungen der Krankenkassen und Berufsverbände bindend, für wenige Einrichtungen, in denen nicht mit den Kassen abgerechnet wird (z.B. Beratungsstellen, Wohnheime für Menschen mit Behinderung, etc.), jedoch nicht.
Die Studienstättenübersicht soll zu einer Orientierung darüber beitragen,
Für eine weitergehende Überprüfung des Hochschulangebots und der dort vorhandenen Studien- und Abschlussmöglichkeiten wird darüber hinaus empfohlen, sich anhand der Studien- und Prüfungsordnungen sowie der Zulassungsempfehlungen zu informieren.
Weitere Informationen zu den Studienmöglichkeiten erhalten Sie selbstverständlich in der Geschäftsstelle des dbs. Außerdem hilft die Studentische Vertretung im dbs (studierende@dbs-ev.de) allen dbs-Mitgliedern gerne bei Studienfragen!
Universität LübeckUniversität Bielefeld - Klinische Linguistik
Hochschule für Gesundheit (hsg), Bochum
Universität Halle: Bachelor / Master Sprechwissenschaft
Hochschule Fresenius, Idstein, Hamburg
Universität Lübeck - additiver Bachelorstudiengang Logopädie nach abgeschlossener Berufsausbildung
Universität Marburg - Masterstudiengang Klinische Linguistik
Universität Potsdam - Patholinguistik
EUFH Med - Ausbildungsintegrierender Studiengang
EUFH Med -Berufsbegleitender Bachelor und Master
Ostbayerische Technische Hochschule (OTH) Regensburg – ausbildungsintegrierender Studiengang Logopädie
SRH_Hochschule für Gesundheit_Studiengang Logopädie
Universität Würzburg - ausbildungsintegrierender dualer Bachelorstudiengang
Interview in der Süddeutschen Zeitung vom 13.07.2020:
www.sueddeutsche.de/bildung/studium-studienfaecher-klinische-linguistik-1.4810114
An dieser Stelle können Betroffene oder interessierte Eltern bzw. Angehörige von sprach- und sprechgestörten Menschen Sprachtherapeut*innen in ihrer Nähe finden.
Exklusiv für dbs-Mitglieder:
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