Postgraduierungen des dbs


Exklusiv, d.h. nur beim dbs, können AbsolventInnen von sprachtherapiespezifischen Bachelor-/Master-/Diplom- oder Magisterstudiengängen postgradual weitere Lehrveranstaltungen belegen, um ihre Zulassung durch die Krankenkassen zu erweitern.
Durch die dbs-Postgraduierung Stimmstörungen kann nach erfolgreicher Absolvierung bundesweit eine Zulassung für den Teilbereich Stimme (Indikationsbereiche ST1-4) erfolgen.
Durch die dbs-Postgraduierung Erworbene Sprach- und Sprechstörungen kann nach erfolgreicher Absolvierung bundesweit eine Zulassung für Indikationsbereiche SP5 und SP6 erfolgen.
Links im Menü finden Sie die Details zu unseren Postgraduierungsmöglichkeiten.