21.12.2021
UPDATE: 20.12.2021 Testverordnung angepasst - Pauschale erhöht
Liebe Praxisinhaber*innen,
nach der Coronavirus-Testverordnung - TestV haben Sie weiterhin die Möglichkeit eine Kostenerstattung für PoC-Tests zu erhalten.
§ 6 Abs. 4, regelt, dass Einrichtungen nach § 4 Absatz 2 Nummer 7 (Anmerkung: darunter fallen Praxen der Stimm-, Sprech- Sprach- und Schlucktherapie) berechtigt sind, bis zu 10 PoC-Antigen-Tests je in der Einrichtung tätiger Person pro Monat in eigener Verantwortung zu beschaffen und zu nutzen.
Im Weiteren ist geregelt, dass eine Kostenerstattung möglich ist.
UPDATE:
Die Kostenpauschale für Antigentests wurde von 3,50 Euro auf 4,50 Euro angehoben – rückwirkend zum 1. Dezember und befristet bis zum 31. Januar 2022. Das sieht die zum 18. Dezember 2021 geänderte Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor.
Die Abrechnung der Sachkosten für die selbst beschafften PoC-Antigen-Tests erfolgt mit der Kassenärztlichen Vereinigung Ihres Praxissitzes.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben Informationen und Registrierungsmöglichkeiten für die Abrechnung veröffentlicht:
An dieser Stelle können Betroffene oder interessierte Eltern bzw. Angehörige von sprach- und sprechgestörten Menschen Sprachtherapeut:innen in ihrer Nähe finden.
Exklusiv für dbs-Mitglieder:
Aktuelle Informationen, Verträge, Preisvereinbarungen, Servicepapiere etc.