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05.07.2022

Aktuelles ab Juli: Änderung der Testverordnung | Auslaufen der Hygienepauschale | Mindestlohn

Liebe Mitglieder,

zum 1. Juli 2022 sind einige Änderungen in Kraft getreten. Gerne geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die relevanten Änderungen:

 

Testverordnung

Die Coronavirus-Testverordnung ist zum 1.7.2022 neu gefasst worden. Dabei hat es insbesondere Anpassungen im Bereich der sogenannten Bürgertests gegeben.

 

Was bedeuten die Änderungen für die Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie?

Auch nach der Neufassung der Testverordnung besteht weiterhin die Möglichkeit, dass Sie selbst Tests beschaffen und bis zu zehn Tests pro Mitarbeiter und Monat auch weiter über die Kassenärztliche Vereinigung abrechnen können. Dabei ist der Erstattungspreis auf 2,50 €/Test reduziert worden.

 

Welche Auswirkungen hat die Änderung der Testverordnung auf die Therapie in Alten- und Pflegeeinrichtungen?

Die Testungen sollen zunächst durch die Alten- und Pflegeeinrichtungen angeboten werden und zwar für eigene Mitarbeiter*innen, aber auch für andere, wiederkehrend in den Einrichtungen tätige Personen.

Wird die Testung nicht durch die Heime ermöglicht, besteht nach § 4a Abs. 1 Nr. 5 Coronavirus-Testverordnung weiterhin die Möglichkeit, kostenfrei einen Test in einer Teststelle durchführen zu lassen.

Zum Nachweis reicht prinzipiell ein Schreiben des Arbeitgebers, dass die/der Mitarbeiter*in sprachtherapeutische Leistungen in einem Alten-/Pflegeheim erbringt. Das Land NRW hat inzwischen auch ein Muster erstellt, das ausgefüllt der Teststelle vorgelegt werden kann:  selbstauskunft_buergertestung.pdf (mags.nrw)

Dies kann auch in anderen Bundesländern verwendet werden, wenn es dort keine eigenen Muster gibt.

In den Bundesländern, in denen es im Rahmen der sog. Beschäftigtentestung möglich ist, dass der Arbeitgeber die Testergebnisse bescheinigen kann, ist dies auch weiter möglich und kann zur Vorlage für die Tätigkeit in Alten- und Pflegeeinrichtungen verwendet werden.

 

Hygienepauschale

Die Hygienepauschaleverordnung, die die Abrechnung von 1,50 € je Verordnung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), ermöglicht hatte, ist zum 30.06.2022 ausgelaufen. Eine Verlängerung hat nicht stattgefunden. 
Entscheidend ist der Zeitpunkt der Abrechnung (Eingang bei den Krankenkassen). Bei ab dem 1.7.2022 bei den Kassen eingehenden Abrechnungen können die 1,50 € je Verordnung nicht mehr abgerechnet werden.

Nun hat auch der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) mitgeteilt, dass den privaten Kassen empfohlen wird, die Abrechnung der Hygienepauschale zum 30.06.2022 auslaufen zu lassen.

 

Mindestlohn

Zum 01.07.2022 ist der gesetzliche Mindestlohn auf 10,45 € pro Stunde erhöht worden. Eine weitere Erhöhung auf 12,00 €/Stunde erfolgt zum 01.10.2022. Dann wird auch die Minijobgrenze auf 520€ angehoben. Bitte beachten Sie dies bei Ihren vertraglichen Vereinbarungen.

 


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