< Nachweisgesetz | 01. August 2022

11.08.2022

Videodienstanbieter: Vergleichende Übersicht des dbs erschienen

Wie berichtet, ist die Durchführung von Telemedizinische Leistungen (TML, „Videotherapie“) in der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie derzeit nicht möglich. Da der dazugehörige Vertrag vom mitverhandelnden Verband Logo Deutschland schlussendlich nicht unterzeichnet wurde, ist ein Schiedsverfahren anhängig (vgl. unsere Homepagemeldung vom 06.04.2022). Wann die Schiedsstelle eine Entscheidung fällt, ist unklar, da es im Klageverfahren von Logo Deutschland gegen den Vertrag nach § 125 SGB V zu Verzögerungen kommt (vgl. unsere Homepagemeldung vom 28.06.2022). Gemeinsam mit dbl und dba bemüht sich der dbs intensiv um eine Übergangslösung, die die  Patient*innenversorgung via Videotherapie auch bis zur Entscheidung der Schiedsstelle ermöglicht. Selbstverständlich informieren wir Sie umgehend, sobald die Übergangslösung vereinbart ist.

Bereits jetzt steht fest , dass für TML nur Video-Softwares genutzt werden dürfen, die von der KBV als zertifiziert gelistet sind. Die jeweils gültige Liste der von der KBV als zertifiziert gelisteten Anbieter finden Sie hier. Zoom ist keine zertifizierte Software.

Um die Entscheidung für oder gegen eine Video-Software zu erleichtern, hat der dbs die Anbieter befragt und eine vergleichende Übersicht erstellt. In 36 Fragen werden u.a. die Funktionen während der Videotherapie, die Funktion als Dateispeicher, die Terminvereinbarung, die Kostenstruktur und der technische Support erfasst. Die Ergebnisse der Umfrage inkl. der vergleichenden Übersicht finden Sie hier.


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An dieser Stelle können Betroffene oder interessierte Eltern bzw. Angehörige von sprach- und sprechgestörten Menschen Sprachtherapeut:innen in ihrer Nähe finden.

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