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19.09.2022

G-BA hat die Diagnoseliste für langfristigen Heilmittelbedarf erweitert | Neue Liste ab 1.1.2023

Liebe Mitglieder,

der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in der vergangen Woche die Ergänzung der Diagnoseliste beschlossen.
Die er­gänzte Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf soll ab Januar 2023 gelten. Der dbs hatte dazu eine schriftliche Stellungnahme eingereicht und an der mündlichen Anhörung teilgenommen.

Verordnungen bei ICD-10-Codes, die als langfristiger Heilmittelbedarf in der Diagnoseliste gelistet sind (ICD-10-Code und zugehörige Diagnosegruppe), können für die Dauer von 12 Wochen ausgestellt werden.

Für die Stimm-, Sprech- Sprach- und Schlucktherapie relevant sind die folgenden, ab 1.1.2023 neu hinzukommenden ICD-10 Codes:

G60.0Hereditäre sensomotorische NeuropathieSP3
G70.2Angeborene oder entwicklungsbedingte MyasthenieSC/SP6
G71.1Myotone SyndromeSC/SP6
G71.2Angeborene MyopathienSC/SP6
G71.3Mitochondriale Myopathie, anderenorts nicht klassifiziertSC/SP6
G73.6Myopathie bei StoffwechselkrankheitenSC/SP6
Q93.3Deletion des kurzen Armes des Chromosoms 4 (Wolf-Hirschhorn-Syndrom)SP1
Q93.5Sonstige Deletion eines Chromosomenteils (Angelmann-Syndrom)SP1


Herzliche Grüße,
Ihr dbs


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