19.09.2022
Liebe Mitglieder,
der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in der vergangen Woche die Ergänzung der Diagnoseliste beschlossen.
Die ergänzte Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf soll ab Januar 2023 gelten. Der dbs hatte dazu eine schriftliche Stellungnahme eingereicht und an der mündlichen Anhörung teilgenommen.
Verordnungen bei ICD-10-Codes, die als langfristiger Heilmittelbedarf in der Diagnoseliste gelistet sind (ICD-10-Code und zugehörige Diagnosegruppe), können für die Dauer von 12 Wochen ausgestellt werden.
Für die Stimm-, Sprech- Sprach- und Schlucktherapie relevant sind die folgenden, ab 1.1.2023 neu hinzukommenden ICD-10 Codes:
G60.0 | Hereditäre sensomotorische Neuropathie | SP3 |
G70.2 | Angeborene oder entwicklungsbedingte Myasthenie | SC/SP6 |
G71.1 | Myotone Syndrome | SC/SP6 |
G71.2 | Angeborene Myopathien | SC/SP6 |
G71.3 | Mitochondriale Myopathie, anderenorts nicht klassifiziert | SC/SP6 |
G73.6 | Myopathie bei Stoffwechselkrankheiten | SC/SP6 |
Q93.3 | Deletion des kurzen Armes des Chromosoms 4 (Wolf-Hirschhorn-Syndrom) | SP1 |
Q93.5 | Sonstige Deletion eines Chromosomenteils (Angelmann-Syndrom) | SP1 |
Herzliche Grüße,
Ihr dbs
An dieser Stelle können Betroffene oder interessierte Eltern bzw. Angehörige von sprach- und sprechgestörten Menschen Sprachtherapeut:innen in ihrer Nähe finden.
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