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27.10.2022

Inflationsausgleichsprämie bis zu 3.000 Euro | Update: Auszahlung ab 26.10.2022 möglich

Der Bundestag hat Ende September beschlossen, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten in den kommenden Jahren bis zu 3.000 Euro steuerfreie Prämien zahlen können. 
Dabei ist es möglich, dass die Prämie auch in mehreren Teilbeträgen gezahlt werden. Die 3.000 Euro sind dabei der Maximalbetrag – auch kleinere Beträge sind also möglich.

Zu beachten ist:

  • Der Inflationsausgleich ist steuer- und sozialversicherungsfrei.
  • Der Inflationsausgleich ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet. Die Prämie kann auf einmal oder in mehreren Teilbeträgen über das Gehalt ausbezahlt werden.
    Möglich ist die Zahlung ab dem 26. Oktober 2022 (Inkrafttreten des Gesetzes).
  • Die Inflationsausgleichsprämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Abzüge oder Verrechnungen mit dem Bruttolohn sind nicht zulässig.
  • Der Arbeitgeber muss deutlich machen, dass die Prämie tatsächlich als Inflationsausgleich gewährt wird. Umwandlungen von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sind nicht möglich.

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