02.12.2022
Liebe Mitglieder,
Ende November ist die Coronavirus-Testverordnung verlängert und angepasst worden. Die aktualisiserte Testverordnung gilt bis 28. Februar 2023.
Der Anspruch auf Testung und deren pauschalen Erstattung bleibt damit bis Ende Februar 2023 bestehen. Die Abrechnung erfolgt weiter über die Kassenärztliche Vereinigung (siehe unsere Meldung Juli 2022 und Dez. 2021)
Was hat sich geändert?
Herzliche Grüße
Ihre dbs-Rechtsabteilung
An dieser Stelle können Betroffene oder interessierte Eltern bzw. Angehörige von sprach- und sprechgestörten Menschen Sprachtherapeut:innen in ihrer Nähe finden.
Exklusiv für dbs-Mitglieder:
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