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23.01.2023

Verordnungsausstellung zukünftig auch im Rahmen einer ärztlichen Videosprechstunde möglich

Liebe Mitglieder,

der Gemeinsame Bundesausschuss hat in der letzten Woche entschieden, dass Heilmittel -voraussichtlich ab Oktober 2023- auch per ärztlicher Videosprechstunde verord­net werden können.

In der Heilmittel-Richtlinie wird dazu konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen das möglich sein wird:

  • Es muss sich um eine weitere Verordnung/Folgeverordnungen handeln, nicht um eine erstmalige Verordnung.
  • Die verordnungsrelevante Diagnose muss im Vorfeld durch eine unmittelbare persönliche Untersuchung festgestellt worden sein.
  • Ob die medizinischen Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch zum Zeitpunkt der Verordnung bestehen, muss der Arzt per Videosprechstunde sicher beurteilen können.

Sind alle Voraussetzungen gegeben, können Ärzte die Verordnungen nicht nur per Videosprechstunde ausstellen, sondern ausnahmsweise auch nach Telefonkontakt.
Es besteht kein Anspruch auf eine Verordnung ohne unmittelbaren persönlichen Kontakt.

Herzliche Grüße,
Ihre dbs-Rechtsabteilung


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