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15.02.2023

Kostenloser Online-Kurs „Grundwissen Kinderschutz für Berufsgeheimnisträger*innen“

Liebe Mitglieder,

im Rahmen eines Forschungs- und Entwicklungsprojektes der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie der Uniklinik Ulm wird unter Projektleitung von Prof. Jörg M. Fegert derzeit ein kostenloser Online-Kurs mit dem Titel „Grundwissen Kinderschutz für Berufsgeheimnisträger*innen“ entwickelt.

Die Zielgruppe sind Berufsgeheimnisträger*innen nach dem § 4 KKG. Alle Berufsgeheimnisträger*innen sind dazu verpflichtet, Kinder und Jugendliche vor Gewaltanwendung, Misshandlung und Verwahrlosung zu schützen. Trotzdem muss bei jedem Fall zwischen der Schweigepflicht und dem Schutzauftrag zum Wohle des Kindes abgewogen werden. Qualifizierter Kinderschutz setzt bei allen Beteiligten Handlungssicherheit voraus. Der Online-Kurs hat sich aus diesem Grund zum Ziel gesetzt, eine "gemeinsame Sprache" für den Kinderschutz zu etablieren und damit die Sensibilisierung und Kompetenz in Sachen Kinderschutz bei allen Akteur*innen zu erhöhen und Kinder und Jugendliche besser zu schützen.

Der Online-Kurs enthält vier Module mit insgesamt 19 Lerneinheiten. Er stellt Hintergründe zum Kinderschutz wie etwa Epidemiologie und Präventionsmöglichkeiten dar, erläutert die unterschiedlichen Misshandlungsformen sowie das Vorgehen bei einem (Verdachts-)Fall und beschreibt ausführlich die rechtlichen Grundlagen im Kinderschutz. Neben der Vermittlung von Wissen durch Texte und Expert*inneninterviews wird besonderer Wert auf das fallbasierte Lernen gelegt. Dazu gibt es interaktive Fallbeispiele aus verschiedenen fachlichen Bereichen.

Der kostenlose Kurs hat einen zeitlichen Umfang von etwa 25 Stunden. Es werden Fortbildungspunkte (17 Punkte für Logopäd*innen) vergeben.

Eine Registrierung ist ab sofort bis voraussichtlich 31.05.2023 unter https://kinderschutzplattform-braunschweig.de/registrierung möglich.

Einen Flyer mit allen notwendigen Informationen finden Sie hier.

 


Kinderschutzhotline

Gerne möchten wir Sie an dieser Stelle auch erneut auf die Medizinische Kinderschutzhotline hinweisen.

Die „Medizinische Kinderschutzhotline“ ist ein vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördertes, bundesweites, kostenfreies und 24 Stunden erreichbares telefonisches Beratungsangebot für Angehörige der Heilberufe, Kinder- und Jugendhilfe und Familiengerichte bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Kindesmissbrauch. Die Projektleitung hat Prof. Jörg M. Fegert von der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/ Psychotherapie Ulm.

Zu welchen Fragen berät die medizinische Kinderschutzhotline?

  • Medizinische Fragestellungen im Zusammenhang mit Kindeswohlgefährdung
  • Medizinische Ansprechpartner für entsprechende Diagnostik und Therapie
  • Was können bestimmte Einrichtungen des Gesundheitswesens im konkreten Fall leisten / übernehmen?
  • Welches medizinische Vorgehen ist im konkreten Fall notwendig, sinnvoll, möglich?
  • Was sind die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf Schweigepflicht und ärztliches Handeln?
  • Was muss ich bei der klinischen Abklärung und Dokumentation eines Kindesschutzfalles beachten?

Alle Informationen im Überblick finden Sie im Flyer und unter www.kinderschutzhotline.de


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