17.04.2023
Liebe Mitglieder,
der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses von Januar 2023 zur Verordnung von Heilmitteln per ärztlicher Videosprechstunden ist jetzt im April mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft getreten.
In der Heilmittel-Richtlinie wird dazu konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen die Verordnung im Rahmen ärztlicher Videpsprechstunden möglich ist:
Sind alle Voraussetzungen gegeben, können Ärzte die Verordnungen per Videosprechstunde ausstellen, ausnahmsweise auch nach Telefonkontakt.
Es besteht kein Anspruch auf eine Verordnung ohne unmittelbaren persönlichen Kontakt.
Eine Inanspruchnahme dieser Möglichkeit wird voraussichtlich ab Oktober 2023 gegeben sein, denn nach dem Inkrafttreten prüft jetzt der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen, ob die ärztliche und psychotherapeutische Vergütung angepasst werden muss. Hierfür hat der Bewertungsausschuss maximal sechs Monate Zeit.
Herzliche Grüße,
Ihre dbs-Rechtsabteilung
An dieser Stelle können Betroffene oder interessierte Eltern bzw. Angehörige von sprach- und sprechgestörten Menschen Sprachtherapeut:innen in ihrer Nähe finden.
Exklusiv für dbs-Mitglieder:
Aktuelle Informationen, Verträge, Preisvereinbarungen, Servicepapiere etc.