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17.04.2023

Verordnungsausstellung im Rahmen einer ärztlichen Videosprechstunde möglich | Update

Liebe Mitglieder,

der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses von Januar 2023 zur Verordnung von Heilmitteln per ärztlicher Videosprechstunden ist jetzt im April mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft getreten.

In der Heilmittel-Richtlinie wird dazu konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen die Verordnung im Rahmen ärztlicher Videpsprechstunden möglich ist:

  • Es muss sich um eine weitere Verordnung/Folgeverordnungen handeln, nicht um eine erstmalige Verordnung.
  • Die verordnungsrelevante Diagnose muss im Vorfeld durch eine unmittelbare persönliche Untersuchung festgestellt worden sein.
  • Ob die medizinischen Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch zum Zeitpunkt der Verordnung bestehen, muss der Arzt per Videosprechstunde sicher beurteilen können.

Sind alle Voraussetzungen gegeben, können Ärzte die Verordnungen per Videosprechstunde ausstellen, ausnahmsweise auch nach Telefonkontakt.
Es besteht kein Anspruch auf eine Verordnung ohne unmittelbaren persönlichen Kontakt.

Eine Inanspruchnahme dieser Möglichkeit wird voraussichtlich ab Oktober 2023 gegeben sein, denn nach dem Inkrafttreten prüft jetzt der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen, ob die ärztliche und psychotherapeutische Vergütung angepasst werden muss. Hierfür hat der Bewertungsausschuss maximal sechs Monate Zeit.

Herzliche Grüße,
Ihre dbs-Rechtsabteilung


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