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08.10.2025

Pflicht zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) soll auf den 01.10.2027 verschoben werden.

Die CDU/CSU- und SPD-Bundestagsfraktionen haben gestern einen Änderungsantrag eingebracht, der vorsieht, dass die verpflichtenden TI-Anbindung für Heilmittelerbringer nach § 360 Absatz 8 SGB V vom 01.01.2026 auf den 01.10.2027 verschoben wird. Als Begründung dafür wird die absehbare Verspätung der elektronischen Heilmittelverordnung angeführt. Da es sich um einen Antrag der Regierungsfraktionen handelt, ist von einer zeitnahen Umsetzung auszugehen. 

Der dbs begrüßt die Verschiebung ausdrücklich. Bereits im Mai 2025 haben wir zusammen mit anderen Berufsverbänden eine Verschiebung gefordert

Solange es noch keine elektronische Verordnung (eVO) gibt, die wir bei einer hoffentlich gelungenen Umsetzung für eine sinnvolle Erleichterung im Alltag halten, ermöglicht die TI-Anbindung aktuell lediglich die Nutzung von KIM (Kommunikation im Gesundheitswesen), einem gesicherten E-Maildienst. Für diesen geringen Nutzen werden aber hohe Kosten fällig. Auch wenn die Kosten von über 200 Euro im Monat durch die Krankenkassen auf Antrag erstattet werden, erscheint es jedoch wenig verantwortungsvoll angesichts der angespannten Finanzlage im Gesundheitssystem diese Kosten ohne echten Nutzen im Heilmittelbereich zu veranlassen. 

Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie wie gewohnt informieren. 

 


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