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06.11.2025

Pflicht zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) auf den 01.10.2027 verschoben

Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. November 2025, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege gebilligt.
In diesem Rahmen wurde auch den Änderungsanträgen entsprochen, die die verpflichtende TI-Anbindung für Heilmittelerbringer nach § 360 Absatz 8 SGB V vom 01.01.2026 auf den 01.10.2027 verschieben.
Begründet wird die Verschiebung mit der absehbaren Verspätung der elektronischen Heilmittelverordnung (eVO). 

Der dbs begrüßt die Verschiebung ausdrücklich. Bereits im Mai 2025 haben wir zusammen mit anderen Berufsverbänden eine Verschiebung gefordert


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