20 Jahre Herbsttreffen Patholinguistik

Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) - Weitere Verschiebung ist zu erwarten

Erst im Herbst hat der Bundestag die verpflichtende TI-Anbindung für Heilmittelerbringer nach § 360 Absatz 8 SGB V vom 01.01.2026 auf den 01.10.2027 verschoben.

Jetzt befindet sich der Entwurf des GeDIG (Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen) in der Verbändeanhörung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG).

Mit dem Gesetz ist eine weitere Verschiebung der TI-Anbindung und der elektronischen Verordnung (eVO) zu erwarten.
So sieht der Entwurf eine Verschiebung der Pflicht zur Ausstellung von elektronischen Verordnungen und die Erbringung der Leistungen auf der Grundlage einer eVO auf den 1. Juni 2029 vor.

Mit dem Gesetz ist ferner vorgesehen, dass zukünftig der Zuzahlungsstatus des Versicherten auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert wird und dass Heilmittelerbringer den Versichertenstammdatendienst freiwillig nutzen und auf die Daten zugreifen können.

Wir berichten über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens. 

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