Für 2027 beträgt die Grundlohnrate 3,42 Prozent. Durch die neue Regelung im Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird die Obergrenze für Vergütungssteigerungen in den Jahren 2027 bis 2029 auf diese Zahl begrenzt.
Eine durch das Gesetz vorgeschriebene Absenkung um einen Prozentpunkt ist dabei bereits durch das BMG berücksichtigt worden. Damit liegt der maximale Verhandlungsspielraum für 2027 bei 3,42 Prozent. Diese Begrenzung gilt u.a. für den gesamten Heilmittelbereich.
Für die akademische Sprachtherapie/Logopädie bedeutet dies: Selbst bei einem erfolgreichen Verhandlungsergebnis unter Ausschöpfung der übrigen Kostenparameter können die Vergütungen ab April 2027 höchstens um 3,42 Prozent steigen.
Wir werden Sie wie gewohnt über den Verlauf der Verhandlungen informieren.
