„Erst denken, dann sprechen …“ Kognitive Grundlagen von Sprache und Kommunikation

Supervision

Supervision versteht sich als Beratung im beruflichen Kontext, die zur Reflexion des eigenen Handelns anregen und die Qualität der beruflichen Tätigkeit sichern und verbessern soll. Im sprachtherapeutisch-logopädischen Kontext dient sie dazu, die klinisch-praktische Tätigkeit und damit die Patient:innenversorgung zu  optimieren und die Berufszufriedenheit zu unterstützen. Die Supervision orientiert sich an den Standards für die klinisch-praktischen Kompetenzen.

Für die logopädische/sprachtherapeutische Therapiesupervision gilt, dass die/der Supervisor:in

  • für den Indikationsbereich, den sie/er supervidiert, als Leistungserbringer:in zugelassen oder zulassungsfähig ist gemäß der Zulassungsvoraussetzungen (Anlage 5 zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie)
  • in dem Indikationsbereich, der supervidiert wird, über eine ausreichende Berufserfahrung verfügt
  • fakultativ im Bereich Supervision zusätzlich qualifiziert ist, z. B. durch themenspezifische Fortbildungen und/oder eine entsprechende Zusatzausbildung.

Die Supervidierenden gewährleisten, dass ihre Angaben zur Qualifikation den Anforderungen entsprechen und legen auf Anfrage entsprechende Nachweise vor.

Die Fachsupervision beinhaltet beispielsweise Fall- und Befundbesprechungen, Diagnostik- und/oder Therapieplanung, Analyse des Therapieverlaufs anhand von Therapieprotokollen, Video- oder Tonaufnahmen, Feedback zum therapeutischen Verhalten, Anleitung zur Selbstreflexion und zur therapeutischen Eigenständigkeit.

Der dbs hat eine Reihe von erfahrenen Supervisor:innen gewinnen können, die entsprechend qualifiziert sind und den Mitgliedern für ihre Fragestellungen zur Verfügung stehen. Damit tritt er aber nicht als Veranstalter, Vermittler oder Organisator der Supervision auf: Eine Supervisions-Vereinbarung kommt ausschließlich zwischen den Anbietenden und den Nutzer:innen zustande. Alle Verabredungen zu Zeit, Umfang, Kosten etc. werden ausschließlich zwischen diesen beiden Personen getroffen.

Liste der Expert:innen für Fachsupervision

Die Liste der Expert:innen für Fachsupervision steht exklusiv den dbs-Mitgliedern zur Verfügung. (Bitte loggen Sie sich als dbs-Mitglied ein, damit die Liste unten angezeigt wird)

Um sich über die Supervisionsbedingungen zu informieren und gegebenenfalls einen Vertrag dazu abzuschließen, nehmen Interessent:innen per E-Mail Kontakt auf mit einer Person, die sich auf der Liste und dem dazugehörigen Info-Bogen vorstellt. Supervisor:in und Supervisand:in verabreden Fragestellungen, Termine, einen Modus (telefonisch, persönlich oder digital), die Art der Dokumentation der Zusammenarbeit sowie die Kosten und Modalitäten der Rechnungsstellung.

Die Expertenliste wird ständig erweitert. Interessierte Supervisions-Anbieter:innen können sich an den zuständigen dbs-Vertreter wenden, der auch der Ansprechpartner für alle anderen Fragen zum Supervisionsangebot ist: per Mail an Frank Ostermann, ostermann@dbs-ev.de 

Therapeut:innenverzeichnis

An dieser Stelle können Betroffene oder interessierte Eltern bzw. Angehörige von sprach- und sprechgestörten Menschen Sprachtherapeut:innen in ihrer Nähe finden.

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