Supervision

Supervision versteht sich als Beratung im beruflichen Kontext, die zur Reflexion des eigenen Handelns anregen und die Qualität der beruflichen Tätigkeit sichern und verbessern soll. Im sprachtherapeutisch-logopädischen Kontext dient sie dazu, die klinisch-praktische Tätigkeit und damit die Patient:innenversorgung zu  optimieren und die Berufszufriedenheit zu unterstützen. Die Supervision orientiert sich an den Standards für die klinisch-praktischen Kompetenzen.

Für die logopädische/sprachtherapeutische Therapiesupervision gilt, dass die/der Supervisor:in

  • für den Indikationsbereich, den sie/er supervidiert, als Leistungserbringer:in zugelassen oder zulassungsfähig ist gemäß der Zulassungsvoraussetzungen (Anlage 5 zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie)
  • in dem Indikationsbereich, der supervidiert wird, über eine ausreichende Berufserfahrung verfügt
  • fakultativ im Bereich Supervision zusätzlich qualifiziert ist, z. B. durch themenspezifische Fortbildungen und/oder eine entsprechende Zusatzausbildung.

Die Supervidierenden gewährleisten, dass ihre Angaben zur Qualifikation den Anforderungen entsprechen und legen auf Anfrage entsprechende Nachweise vor.

Die Fachsupervision beinhaltet beispielsweise Fall- und Befundbesprechungen, Diagnostik- und/oder Therapieplanung, Analyse des Therapieverlaufs anhand von Therapieprotokollen, Video- oder Tonaufnahmen, Feedback zum therapeutischen Verhalten, Anleitung zur Selbstreflexion und zur therapeutischen Eigenständigkeit.

Der dbs hat eine Reihe von erfahrenen Supervisor:innen gewinnen können, die entsprechend qualifiziert sind und den Mitgliedern für ihre Fragestellungen zur Verfügung stehen. Damit tritt er aber nicht als Veranstalter, Vermittler oder Organisator der Supervision auf: Eine Supervisions-Vereinbarung kommt ausschließlich zwischen den Anbietenden und den Nutzer:innen zustande. Alle Verabredungen zu Zeit, Umfang, Kosten etc. werden ausschließlich zwischen diesen beiden Personen getroffen.

Liste der Expert:innen für Fachsupervision

Die Liste der Expert:innen für Fachsupervision steht exklusiv den dbs-Mitgliedern zur Verfügung. (Bitte loggen Sie sich als dbs-Mitglied ein, damit die Liste unten angezeigt wird)

Um sich über die Supervisionsbedingungen zu informieren und gegebenenfalls einen Vertrag dazu abzuschließen, nehmen Interessent:innen per E-Mail Kontakt auf mit einer Person, die sich auf der Liste und dem dazugehörigen Info-Bogen vorstellt. Supervisor:in und Supervisand:in verabreden Fragestellungen, Termine, einen Modus (telefonisch, persönlich oder digital), die Art der Dokumentation der Zusammenarbeit sowie die Kosten und Modalitäten der Rechnungsstellung.

Die Expertenliste wird ständig erweitert. Interessierte Supervisions-Anbieter:innen können sich an den zuständigen dbs-Vertreter wenden, der auch der Ansprechpartner für alle anderen Fragen zum Supervisionsangebot ist: per Mail an Frank Ostermann, ostermann@dbs-ev.de 

Therapeut:innenverzeichnis

An dieser Stelle können Betroffene oder interessierte Eltern bzw. Angehörige von sprach- und sprechgestörten Menschen Sprachtherapeut:innen in ihrer Nähe finden.

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