„Erst denken, dann sprechen …“ Kognitive Grundlagen von Sprache und Kommunikation

Vertragsgrundlagen der sprachtherapeutischen Versorgung

Wer sprachtherapeutisch arbeiten und mit den Krankenkassen abrechnen möchte, muss den Vertrag anerkennen, der zwischen dem Spitzenverband der Krankenkassen und den maßgeblichen Verbänden der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie geschlossen wurde. Seit 2021 gilt dafür der bundesweite Vertrag nach § 125 SGB V.

Über die früher geltenden Verträge und Preisvereinbarungen informieren wir in einem Archiv.

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An dieser Stelle können Betroffene oder interessierte Eltern bzw. Angehörige von sprach- und sprechgestörten Menschen Sprachtherapeut:innen in ihrer Nähe finden.

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