
Die Ausbildung umfasste ein Hochschulstudium im Bereich der Linguistik mit dem Schwerpunkt Neurolinguistik oder Klinische Linguistik und teilweise ein zusätzliches postgraduales Praktikumsjahr (das LiP – Linguist im Praktikum), das mit einer mündlichen Prüfung und einer Abschlussarbeit abgeschlossen wurden.
Die Zertifizierung nach Richtlinien des BKL bot eine spezialisierte, umfassende und qualitativ anspruchsvolle Ausbildung von akademischen Sprachtherapeut:innen. Klinische Linguist:innen mit Zertifizierung durch den BKL haben daher nach Einzelfallprüfung durch die GKV (§ 125, Abs. 1 SGB V, 1.1.3 c) die Möglichkeit eine Kassenzulassung zu erhalten.
Diese Möglichkeit der postgradualen Weiterqualifikation ist nicht mehr gegeben.
Aktuelle berufsqualifizierende Studiengänge im Bereich der Klinischen Linguistik finden Sie in unserer Studienstättenübersicht.
An dieser Stelle können Betroffene oder interessierte Eltern bzw. Angehörige von sprach- und sprechgestörten Menschen Sprachtherapeut:innen in ihrer Nähe finden.
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