Beiträge zur BGW ab 2019 geringer
Dienstag, 04. Dezember 2018, 11:41 Uhr, Alter: 78 Tage
Liebe Mitglieder,
wir haben erfreuliche Neuigkeiten für Sie:
Ab dem 01.01.2019 wird Ihr Beitrag zur Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) geringer.
Die Beiträge werden geringer, da der Gefahrtarif, der die Beitragsberechnung beeinflusst, neu kalkuliert wurde.
Alle sechs Jahre werden die Beitragssysteme und damit die Gefahrtarife der Berufsgenossenschaften überarbeitet, so fordert es das Sozialgesetzbuch. Mit dem neuen fünften Gefahrtarif der BGW wurden die bisherigen Gefahrtarifstellen 6, 7 und 8 in zwei Tarifstellen (6 und 7) zusammen gefasst.
Der Bereich der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie ist dabei in der Gefahrtarifstelle 6 verblieben, jedoch wurde dieser eine niedrigere Gefahrklasse zugeordnet, wodurch die Gefahrklasse von 3,74 (bisher) auf 2,41 (ab 2019) sinkt und sich dadurch der Beitrag verringert.
Der neue Tarif der BGW gilt ab 01.01.2019 und wird erstmals im Frühjahr 2020 bei der Berechnung der Beiträge angewandt.
Ihr individueller Beitrag berechnet sich dann wie folgt:
Entgelte X Gefahrklasse (2,41) X Beitragsfuß (aktueller Beitragsfuß 2,09) =
1.000
Herzliche Grüße
Ihre dbs-Rechtsabteilung