Europäischer Tag der Sprachtherapie 6. März 2026

Vertragsgrundlagen der sprachtherapeutischen Versorgung

Wer sprachtherapeutisch arbeiten und mit den Krankenkassen abrechnen möchte, muss den Vertrag anerkennen, der zwischen dem Spitzenverband der Krankenkassen und den maßgeblichen Verbänden der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie geschlossen wurde. Seit 2021 gilt dafür der bundesweite Vertrag nach § 125 SGB V.

Über die früher geltenden Verträge und Preisvereinbarungen informieren wir in einem Archiv.

Therapeut:innenverzeichnis

An dieser Stelle können Betroffene oder interessierte Eltern bzw. Angehörige von sprach- und sprechgestörten Menschen Sprachtherapeut:innen in ihrer Nähe finden.

Mitglieder Login

Exklusiv für dbs-Mitglieder:
Aktuelle Informationen, Verträge, Preisvereinbarungen, Servicepapiere etc.

Passwort vergessen?

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein. Anweisungen zum Zurücksetzen Ihres Passworts werden Ihnen umgehend per E-Mail zugesandt.

Passwort zurücksetzen

Jobbörse

Aktuelle Stellenangebote für Sprachtherapeut:innen und Logopäd:innen