15.09.2022
Minijobberinnen und Minijobber können künftig 520 Euro durchschnittlich monatlich verdienen. Die Verdienstgrenze im Minijob lag seit dem Jahr 2013 unverändert bei 450 Euro im Monat.
Ab 01. Oktober 2022 wird die Minijob-Grenze nun dynamisch und am Mindestlohn ausgerichtet angepasst:
Erhöht sich der Mindestlohn, steigt also auch die Minijob-Grenze. Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde wird die Minijob-Grenze zum 1. Oktober 2022 entsprechend auf 520 Euro monatlich erhöht.
Mit dem neuen Gesetz wird auch die Verdienstgrenze für eine Beschäftigung im Midi-Job-Bereich (Übergangsbereich) erhöht.
Ab Oktober liegt ein Midijob vor, wenn Arbeitnehmer*innen regelmäßig im Monat mehr als 520,00 Euro und maximal 1.600 Euro verdienen; ab 1.1.2023 liegt die Grenze bei 2.000 Euro.
Bitte beachten Sie, dass die arbeitsrechtlichen Neuregelungen des Nachweisgesetzes auch für Mibijobber gelten.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier dbs e.V. - Arbeitsrecht (dbs-ev.de)
An dieser Stelle können Betroffene oder interessierte Eltern bzw. Angehörige von sprach- und sprechgestörten Menschen Sprachtherapeut:innen in ihrer Nähe finden.
Exklusiv für dbs-Mitglieder:
Aktuelle Informationen, Verträge, Preisvereinbarungen, Servicepapiere etc.