26.10.2022
Presseinformation der BGW
Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich beim Arbeitsschutz für die alternative bedarfsorientierte Betreuung entschieden haben, müssen regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen. Diese bietet die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) online in ihrem Lernportal an.
Arbeitsschutz-Modell bei bis zu 50 Beschäftigten
Jeder Betrieb, der Angestellte oder Ehrenamtliche beschäftigt, muss sich betriebsärztlich und sicherheitstechnisch beraten lassen. Für die gesetzlich vorgeschriebene Arbeitsschutzbetreuung haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber je nach Betriebsgröße die Wahl: Regelbetreuung oder alternative Betreuung. Mehr Infos dazu gibt die BGW auf www.bgw-online.de/bus.
Die alternative Betreuung steht Unternehmen mit maximal 50 Beschäftigten offen. Unternehmensleitungen, die dieses Modell auswählen, werden im Gesundheitsschutz und in der Arbeitssicherheit weitergebildet. Dafür suchen sie zunächst ein Dienstleistungsunternehmen aus und nehmen an einer Schulung teil. Anschließend sind regelmäßige Fortbildungen verpflichtend. Diese können auch als Online-Fortbildungen im BGW-Lernportal absolviert werden – das Angebot ist ab sofort für alle bei der BGW versicherten Branchen geöffnet.
Kostenlos online verfügbar
Auf www.bgw-lernportal.de/bus sind Fortbildungen im Rahmen der alternativen Betreuung für verschiedene Themen verfügbar, beispielsweise „Unterweisung“, „Psychische Belastungen bei der Arbeit“ oder „Mutterschutz“.
Zu jedem Kurs gehört:
Im offenen Angebot des BGW-Lernportals stehen außerdem zahlreiche weitere Angebote für alle interessierten Personen zur Verfügung: www.bgw-lernportal.de
An dieser Stelle können Betroffene oder interessierte Eltern bzw. Angehörige von sprach- und sprechgestörten Menschen Sprachtherapeut:innen in ihrer Nähe finden.
Exklusiv für dbs-Mitglieder:
Aktuelle Informationen, Verträge, Preisvereinbarungen, Servicepapiere etc.