< Herausforderungen in der Heilmittelversorgung begegnen

19.04.2023

Beihilfesätze Bund werden angepasst

Liebe Mitglieder,

das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat uns darüber informiert, dass zum 1. Mai 2023 die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) steigen werden.
Ab Mai werden die Höchstbeträge der BBhV dann erhöht auf ungefähr die Vergütungssätze der GKV, die ab Oktober 2023 (Inkrafttreten der nächsten Vergütungsstufe) gelten werden.

Die Beihilfesätze Bund (Erstattungsfähige Höchstsätze der Beihilfe) galten seit 2022 unverändert und liegen aktuell unter den GKV-Preisen. Sie werden einseitig vom Bundesministerium des Inneren (BMI) festgelegt und sind für uns als Berufsverband nicht "verhandlungsfähig".

Die Beihilfesätze Bund haben wir Ihnen im Servicebereich Beihilfe hinterlegt.

Für die Landesbeamten werden die Regelungen in den Landesbeihilfevorschriften getroffen. In Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt gelten durch einen Verweis die Höchbeträge der Bundesbeihilfe automatisch ab 1.5.2023, in allen anderen Bundesländern müssen die Landesbeihilfevorschriften angepasst werden. Sobald es Landesregelungen gibt, stellen wir diese im Bereich Beihilfe & Privatpatienten zum Download ein.

Bitte beachten Sie, dass Sie Preisanpassungen in Ihren Behandlungsverträgen mit den Privatpatienten/Beihilfeberechtigten vereinbaren müssen.
Die Beihilfesätze sind für Sie nach wie vor nicht bindend. Sie können Ihre Preise frei kalkulieren und vereinbaren.

Herzliche Grüße
Ihre dbs-Rechtsabteilung


Therapeut:innenverzeichnis

An dieser Stelle können Betroffene oder interessierte Eltern bzw. Angehörige von sprach- und sprechgestörten Menschen Sprachtherapeut:innen in ihrer Nähe finden.

Mitglieder Login

Exklusiv für dbs-Mitglieder:
Aktuelle Informationen, Verträge, Preisvereinbarungen, Servicepapiere etc.

Jobbörse

Aktuelle Stellenangebote für Sprachtherapeut:innen und Logopäd:innen